Hautschutz
BGR 197 - Benutzung von Hautschutz
Die Haut ist das größte Organ des Menschen und verdient besonderen Schutz.
DGUV Information 212-017 Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln (PDF-Dokument) >>
DGUV Information 212-017 Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz (PDF-Dokument) >>
Um arbeitsbedingte Hauterkrankungen zu verhüten, hat der Unternehmer gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, alle Arbeitsplätze in Hinblick auf mögliche hautgefährdende Tätigkeiten zu untersuchen.