Kopfschutz
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln)
DGUV 112-993 Benutzung von Kopfschutz (PDF-Dokument >>
Normen
Überall, wo bei der Arbeit der Kopf durch herabfallende, pendelnde, umfallende oder weggeschleuderte Gegenstände gefährdet ist, müssen Schutzhelme nach EN 397 getragen werden.
Kopfverletzungen können jedoch auch durch das Anstoßen an festen oder hervorstehenden Geräten bzw. Maschinen vorkommen.
Dagegen schützt eine Anstoßkappe nach EN 812