Gehörschutz
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln)
DGUV 112-194 Benutzung von Gehörschutz (PDF-Datei) >>
Normen
Ab 80 dB (A) ist ein Gehörschutz empfohlen und ab 85 dB (A) ein geeigneter Gehörschutz vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Dabei sind die sicherheitstechnischen Anforderungen der Normen EN 352-1 bis EN 352-3 zu erfüllen.
Das Tragen eines Gehörschutzes am Arbeitsplatz soll vor Lärmbelastung schützen, darf jedoch Warnsignale und sprache nicht völlig abdämpfen.
Die wichtigsten Gehörschützer am Arbeitsplatz sind:
1) Kapselgehörschützer (EN 352-1)
- kopfhörerähnliche Kapseln, Hartkunststoffschale und schalldämmend gepolstert
- meistens bei kurzzeitigem Gebrauch (z.B. Gebäudebau)
- auch erhältlich als Kapselgehörschützer für Helme (EN 352-3)
2) Gehörschutzstöpsel (EN 352-2)
- Ohrstöpsel meist aus Silikon, Kunststoff oder Schaumstoff, zum Verformen oder fertig geformt, zum einmaligen und mehrmaligen Gebrauch
- auch erhältlich mit Trageband oder Kunststoffbügel (Bügelstöpsel)
Der SNR-Wert (single number rating) gibt die durchschnittliche Abdämpfung eines Gehörschutzes an und somit die durchschnittliche Schutzwirkung, also wie stark ein Gehörschutz abdämpft. Der passende Gehörschutz für Ihren Arbeitsbereich lässt sich ermittelt, wenn man den Pegel (dB)des einwirkenden Schalls, bei der jeweiligen Frequenz misst (mit Hilfe eines Schallpegelmessers) und davon den SNR-WERT abzieht. Der daraus resultierende Wert muss unter 85 dB sein. Nur so ist ein zuverlässiger Schutz des Gehörs durch Lärmbelastung gewährleistet