Absturzsicherungen
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln)
DGUV 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PDF-Doument) >>
Normen
Vor dem Einsatz einer PSA muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Es muss eine technische oder bauliche Absicherung der Gefahrensituation immer bevorzugt werden.
Besteht keine Möglichkeit einer technischen oder baulichen Gefahrenabwehr wird die PSA eingesetzt. PSA gegen Absturz ist immer vor dem Einsatz auf Beschädigung, sowie anhand der Produktbeschreibung auf Vollständigkeit zu überprüfen.
Beachten Sie immer die Beschreibungen der PSA auf die richtige Verwendung und Handhabung.
Die PSA gegen Absturz müssen jährlich von einem Sachkundigen nach BGG 906 überprüft werden.
Norm | Geeigneter Gebrauch |
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EN 341 | Abseilgeräte |
EN 353-2 | Mitlaufende Auffanggeräte |
EN 354 | Verbindungsmittel |
EN 355 | Bandfalldämpfer |
EN 358 | Haltegurt |
EN 360 | Höhensicherungsgeräte |
EN 361 | Auffanggurt |
EN 362, Klassse T, | Karabiner |
EN 363 | Sicherheitssets |
EN 795, Klasse B, | nichteinstellbare Anschlagmittel |
EN 795, Klasse A, | transportable Anschlagmittel |
EN 813 | Sitzgurt |
EN 1496 | Rettungshubeinrichtung |
Kopfschutz:
Zur Belehrung und Ausstattung der Arbeitnehmer mit Helmen ist der Arbeitgeber verpflichtet.
Norm | Geeigneter Gebrauch |
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EN 397 | Industriell genutzte Helme, Kinnriemen ( Sonderprüfzeichen Temp.+150° C, -30°C, Wechselspannung 440V, gefähr. durch Metallspritzer, LDA gefähr. durch seitliche Beanspruchung ) |
EN 50365 | Elektrisch isolierende Helme für Arbeiten an Niederspannungsanlagen |
EN 13463-1 | Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ( Atex ) |
EN 812 | Anstosskappen |
Gesichtsschutzvisiere:
Norm | Geeigneter Gebrauch |
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EN 166 | Augenschutz |
EN 1731 | Gesichtsschutz aus Gewebe |