Atemschutz
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln)
DGUV 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten (PDF-Dokument) >>
Normen
EN 136
legt die Mindestanforderungen für Vollmasken fest. Die Anforderungen beziehen sich z.B. auf Temperaturbeständigkeit, Dichtheit, Kohlendioxid-Gehalt der Einatemluft, Atemwiderstand, Sprechmembran, Gesichtsfeld.
EN 140
Mindestanforderungen für Halb- und Viertelmasken: Dazu zählen die Prüfung der Randleckage, der Atemwiderstand, die Entflammbarkeit und die mechanische Festigkeit der Ventile und Anschlüsse
EN 143
Mindestanforderung für Partikelfilter.
Ebenso wie Gasfilter werden auch Partikelfilter je nach Leistung in Klassen eingeteilt:
- P1 Filter: Filterleistung gering
- P2 Filter: Filterleistung mittel
- P3 Filter: Filterleistung groß
EN 149
Mindestanforderungen für filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel.
Auch hier werden Masken wieder in drei Klassen eingeteilt:
- FFP 1: Filterleistung gering
- FFP 2: Filterleistung mittel
- FFP 3: Filterleistung groß (FFP = filtering facepiece)
DIN EN 12021 Aufbereitung atembare Luft
Da seit einigen Jahren immer mehr synthetische Öle als Öl für Atemluftkompressoren eingesetzt werden, ist die Messung des Ölgehaltes mit einem Öl-Impaktor notwendig, der im Simultantest integriert werden kann.
Entsprechend der DIN EN 12021 dürfen folgende Grenzwerte nicht überschritten werden:
- Schmierstoff als Aerosol mit maximal 0,5 mg/m3
- Kohlendioxid-Gehalt (CO2) maximal 500 ml/m3
- Kohlenmonoxid-Gehalt (CO) maximal 15 ml/m3
- Wassergehalt in Druckluftflaschen 40 bis 200-bar maximal 50 mg/m3 nach Entspannung auf Atmosphärendruck
- Wassergehalt in 300-bar-Druckluftflaschen maximal 35 mg/m3 nach Entspannung auf Atmosphärendruck
EN 12941
Gebläseunterstützte Filtersysteme mit Helm oder Haube. Ein gebläseunterstütztes Filtersystem mit Helm oder Haube wird folgendermaßen klassifiziert: TH1, TH2 und TH3
EN 12942
Gebläseunterstützte Vollmasken, Halbmasken oder Viertelmasken. Ein Gebläseunterstütztes Filtersystem mit einer Voll-, Halb- oder Viertelmaske wird folgendermaßen klassifiziert: TM1, TM2 und TM3.
Weitere Informationen zur Klassifizierung (EN 12941 & 12942):
EN 14387 (ehemals EN 141 und EN 371)
Mindestanforderungen für Gas- und Kombinationsfilter. Sie behandelt hauptsächlich die Einteilung der Filter in die verschiedenen Filtertypen A, B, E und K sowie die Einteilung in die Filterklassen 1 (geringe Filterleistung), 2 (mittlere Filterleistung) und 3 (große Filterleistung).
DIN 58620
Mindestanforderungen für Gasfilter und Kombinationsfilter gegen Kohlenstoffmonoxid (kurz: CO- und kombinierte CO-Filter) als Bestandteile von umgebungsluftabhängigen Atemschutzgeräten.
EN 14594
Mindestanforderungen für Druckluft¬Schlauchgeräte mit kontinuierlichem Luftstrom